AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spindler und Bissinger GbR

Altdorfstraße 15

88250 Weingarten

Deutschland

nachfolgend: Anbieter

Allgemeiner Teil

Geltungsbereich und Gegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem

Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.

Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der

Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich

ausschließlich an Unternehmer.

Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten.

Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden

individuell abgeschlossenen Vertrag.

Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an

Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt

hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für

ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

Vertragsschluss

Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine

Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt

eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem

Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig,eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf

dieser Basis ein Angebot erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der

Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag

zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein

Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster,

gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem

Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder oder an den Anbieter herauszugeben.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden

Informationen, Daten (z. B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge

vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen.

Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z. B. Grafiken,

Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas

anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht

er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der

urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Anbieter) zu

verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen.

Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch

entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten.

Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist

der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte)

verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber

dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das

Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte,

Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird

insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom

Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des

herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem

Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren

Suche) in Rechnung stellen.

Abnahme

Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet

die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des

Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.

Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab

Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände

eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen

wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines

Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.Vergütung

Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des

Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.

Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen

Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die

Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der

Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung.

Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des

Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Preisanpassung widerspricht, wird

sein Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich gekündigt.

Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim

Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese

Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der

Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht

erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche

Mängelgewährleistung unberührt.

Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen

Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach

begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind

solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht

und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei

grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung,

insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für

seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von

Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

Leistungen für Webseiten

Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren

Sofern der Anbieter und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Anbieter die Datenschutzerklärung und

das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu verwendet der Anbieter Generatoren. Der Anbieter

schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche

Überprüfung ist der Kunde selbst verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung rechtzeitig,

korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z. B.

Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde

sich und den Anbieter selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf

hingewiesen, dass es dem Anbieter von Rechts wegen nicht erlaubt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem

Kunden zu erbringen.Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde

dem Anbieter selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.

Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der

Webseite hat der Kunde beim Anbieter gesondert zu beauftragen, sofern individualvertraglich nicht etwas

anderes vereinbart wurde.

Webhosting (Resell)

Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die

Erbringung von Hostingleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang (Speicherplatz, Zertifikate

etc.) ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Anbieter ist

berechtigt, Leistungen Dritter in jeglicher Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen

in Anspruch zu nehmen.

Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, übernimmt der Anbieter im Falle einer

Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen

Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

Die Verfügbarkeit der vom Anbieter zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99%

im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch

vom Anbieter nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter,

technische Probleme etc.).

Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, besteht kein Anspruch des Kunden auf

die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte

Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten sofern ihm solche vom Anbieter

zur Verfügung gestellt wurden nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen

Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde

hierzu nicht in der Lage, hat er den Anbieter oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu

beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der

Kunde selbst.

Domainregistrierung

Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die

Erbringung von Domainregistrierungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang ist

Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem

Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird

im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die

Vergabe der Domain zu haben.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter

verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet.Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen

Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle

Besonderheiten hinweisen.

Wartung und Pflege von Webseiten

Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden

Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Der Anbieter kann auch die Wartung

von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss

der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende

Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.

Gegenstand der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene

Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Anbieter.

Weitere Details, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel

sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch

eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht

gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z. B. durch entsprechende Updates) oder

den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen

des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des

Anbieters liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

Die Wartung umfasst nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite,

insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn, dass der

Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Marketing und Content

SEO-Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet der

Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach

eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom

Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§

611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im

Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies

ausdrücklich vereinbart haben.

SEO-Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von drei (3)

Monaten wieder abbestellt werden.

SEA-Kampagnen

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der

Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl.

werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von

Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtesErgebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn,

dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf

Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet

dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die

Markenrechte Dritter, und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

Social Media Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder

Betreuung von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der

Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden

Inhalte.

Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner Social-

Media-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der

entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet

lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte

Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht geschuldet.

Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter wird

diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf

hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen

dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er

das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

Neben der Erstellung der Social-Media-Pages kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des

Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen

Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von

Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber.

Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind Gegenstand individualvertraglicher

Vereinbarungen.

Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.

Content-Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) ,

richtet sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes.

Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt

wurde, wird der Anbieter die erstellten Texte dem Kunden zur Durchsicht und Freigabe übersenden.

Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu.

Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text

sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus

weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.Sofern der Anbieter mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z. B. Online- oder Printmedien)

beauftragt wurde, wird der Anbieter nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für

Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe der

Vorschriften unter der Überschrift „Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung“.

Beratung und Consulting

Beratungsleistungen

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im

Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem

Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.

Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes

Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der

Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Marktbeobachtung

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der

Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab

mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff.

BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht

zugesichert werden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.

Gestaltung und Design

Logogestaltung und -Konzeption

Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption. Hierzu

stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm

gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter

dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und

Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die

Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der

aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des

Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -Konzeption, findet ausdrücklich keine

Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der

Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.

Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts

erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur

Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den

hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei

Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche undReklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht

der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann der Anbieter dem Kunden diese

gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des

Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte

weitergegeben werden.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme

des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat

zugesandt.

Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten

Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen

Vereinbarung zwischen den Parteien.

Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine

Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Video und Fotografie

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotografien, ergeben sich

die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell

geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst

genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen

Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit

Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit,

Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage

hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden

kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Anbieter und der

Kunde erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung

handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich

die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des

Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich

ausgeschlossen.

Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der

Bildbearbeitung bzw.Videobearbeitung (z. B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien bzw. Videos

zu; eine Neuerstellung der Fotografien bzw. Videos ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der

künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere

Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Sofern der Kunde für die Erstellung der Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z. B.

dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffendenPersonen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss

geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen

verantwortlich.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme

des Werks auffordern.

Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten

Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde

grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf

Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

Print-Design

Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist grundsätzlich

die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. B. Ausgestaltung von

Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-

Entwürfen). Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werkverträge im

Sinne von § 631 ff. BGB. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem

Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst

eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese

Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in

der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf

Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die

Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der

aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des

Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Nach Beauftragung werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem Briefing besprochen und die

Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom

ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des

ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur

zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen

müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme

des Werks auffordern.

Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu.

Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der

Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts

erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in

geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von

Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Anbieter

gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht

nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der

Anbieter bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen

nur die Übergabe einer Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf

Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word, InDesign).

Schlussbestimmungen

Rechteeinräumung/Eigenwerbung

Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den

entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht

ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das

Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.

Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und

auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne

dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Ferner ist der Anbieter berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und

im Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein

Entgeltanspruch zusteht.

Vertraulichkeit

Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen,

Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive

Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige

urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten,

streng vertraulich behandeln.

Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw.

Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), welche Zugang zu den

vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Sonstiges

Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den

Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis;

ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der

Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) undunter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden hierüber

spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht

innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die

Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des

Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der

Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

Stand: 12.06.2025

WerkHoch3, ihr kompetenter Partner im Bereich B2B & B2C Neukundengewinnung und Prozessoptimierung durch KI

Bald verfügbar! Unser Newsletter

WerkHoch3, ihr kompetenter Partner im Bereich B2B & B2C Neukundengewinnung und Prozessoptimierung durch KI

Bald verfügbar! Unser Newsletter

WerkHoch3, Bissinger & Spindler

Aus Ideen werden Systeme. Aus Systemen wird Wachstum. Wir nennen das: werkhoch³.

© Alle Rechte vorbeheilten

WerkHoch3, Bissinger & Spindler

Aus Ideen werden Systeme. Aus Systemen wird Wachstum. Wir nennen das: werkhoch³.

© Alle Rechte vorbeheilten